Insolvenzantragspflicht– Worauf Geschäftsführer und Vorstände jetzt achten müssen

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Insolvenzantragspflicht– Worauf Geschäftsführer und Vorstände jetzt achten müssen

Insolvenz ist in den seltensten Fällen ein plötzliches Ereignis. Sie ist meist das Endstadium einer länger andauernden Unternehmenskrise. Der klassische Verlauf reicht von Vertrauensverlust bei Stakeholdern über Strategie- und Absatzkrisen bis hin zur akuten Liquiditätskrise. Spätestens mit dem Eintritt in die „fortgeschrittene Krise“ – also der Erfolgskrise oder gar Liquiditätskrise – ist höchste Aufmerksamkeit geboten.

Die Insolvenzantragspflicht: kein Ermessensspielraum

Nach § 15a InsO müssen gesetzliche Vertreter insolvenzfähiger Unternehmen (z. B. GmbH, AG, GmbH & Co. KG) bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von drei bzw. sechs Wochen – einen Insolvenzantrag stellen. Das bloße Hoffen auf bessere Zeiten reicht nicht aus: Nur wer nachweislich konkrete Sanierungsmaßnahmen einleitet, darf die Frist ausschöpfen.

Zahlungsunfähigkeit oder nur Zahlungsstockung?

Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dabei ist entscheidend, ob diese Lücke innerhalb von drei Wochen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit geschlossen werden kann. Kann das nicht sichergestellt werden, droht Haftung – bis hin zur Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung.

Überschuldung ist kein rein bilanzielles Thema

Neben der Zahlungsunfähigkeit ist auch die Überschuldung ein Insolvenzgrund – insbesondere bei juristischen Personen. Hierfür ist in einem zweistufigen Verfahren zunächst eine Fortbestehensprognose zu erstellen. Nur wenn diese negativ ausfällt, ist ein Überschuldungsstatus aufzustellen. Eine positive Prognose (überwiegende Wahrscheinlichkeit der Zahlungsfähigkeit) schützt also vor der Insolvenzantragspflicht – erfordert jedoch fundierte Planung und belastbare Daten.

Was wir für Sie tun können

Wir unterstützen Sie bei der Analyse Ihrer Liquidität, erstellen fundierte Fortbestehensprognosen und helfen bei der Beurteilung Ihrer Antragspflichten. Zudem stehen wir Ihnen bei der Kommunikation mit Gerichten, Gläubigern und Investoren zur Seite – damit aus einer Krise kein Haftungsfall wird.

Disclaimer: Die in diesem Beitrag dargestellten Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Jeder Einzelfall ist anders und erfordert eine spezifische rechtliche und wirtschaftliche Bewertung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben.

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