Frühwarnsystem nach StaRUG – Ihre gesetzliche Pflicht zur Risikoüberwachung

Reinhardt – Wirtschaftsprüfung | Steuerberatung

Was Geschäftsführer jetzt wissen und umsetzen sollten

Seit Inkrafttreten des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) im Januar 2021 hat sich die Verantwortung von Geschäftsführern und Vorständen in haftungsbeschränkten Unternehmen (z. B. GmbH, AG, GmbH & Co. KG) deutlich erweitert: § 1 StaRUG verpflichtet zur fortlaufenden Überwachung bestandsgefährdender Entwicklungen – und das schon lange bevor eine akute Krise sichtbar wird. In wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist diese Vorschrift aktueller denn je.

Was verlangt § 1 StaRUG konkret?

Geschäftsleiter haben sicherzustellen, dass ihr Unternehmen wirtschaftlich in der Lage bleibt, fortgeführt zu werden.
Dazu gehört:

  • Kontinuierliche Überwachung der wirtschaftlichen Lage
  • Identifikation bestandsgefährdender Risiken (z. B. plötzlicher Umsatzrückgang, auslaufende Finanzierung ohne Nachfolge)
  • Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen (z. B. Finanzierungsverhandlungen, Sanierungsplanung)

Die Überwachungspflicht ist nicht nur bei drohender Insolvenz relevant, sie beginnt bereits bei ersten Anzeichen einer Krise.

Was gilt als bestandsgefährdendes Risiko?

Das IDW nennt zahlreiche Beispiele, z. B.:

  • Abhängigkeit von kurzfristigen Finanzierungen ohne feste Laufzeit
  • Absehbare Covenant-Verletzungen bei Kreditverträgen
  • Verlust wesentlicher Kunden oder Lieferanten
  • Politische oder regulatorische Änderungen mit erheblichen Auswirkungen

Sobald solche Risiken erkennbar sind, besteht nicht nur die Pflicht zur Planung, sondern auch zur Dokumentation.

Was droht bei Verstoß gegen die Überwachungspflicht?

Wer als Geschäftsleiter die Überwachung unterlässt und dadurch eine Krise eskaliert, handelt nicht mehr pflichtgemäß. Die Folge:

  • Persönliche Haftung für Schäden, z. B. Gläubigerforderungen
  • Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)
  • Verlust von Vertrauensverhältnissen zu Banken, Investoren und Gesellschaftern

Was wir für Sie tun können

Wir helfen Ihnen beim Aufbau eines maßgeschneiderten Frühwarnsystems – passend zur Größe, Branche und Komplexität Ihres Unternehmens. Für kleinere Unternehmen reichen oft einfache Strukturen mit regelmäßigen Liquiditäts-Checks und Frühindikatoren.
In Krisenzeiten zählt jede Woche! Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie rechtzeitig reagieren können.


Disclaimer: Die in diesem Beitrag dargestellten Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Jeder Einzelfall ist anders und erfordert eine spezifische rechtliche und wirtschaftliche Bewertung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben.

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