Investitionssofortprogramm – So profitieren Unternehmen von den neuen Steuerregeln

Reinhardt – Wirtschaftsprüfung | Steuerberatung

Investitionssofortprogramm 2025

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm hat der Bundestag im Sommer 2025 eine Reihe von Steueränderungen beschlossen. Ziel ist es, Investitionen anzuregen, Innovationen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken.

Folgende Änderungen können Ihre Steuer senken:

Abschreibungen werden attraktiver

Zwischen Juli 2025 und Ende 2027 können Unternehmen bewegliche Wirtschaftsgüter wieder degressiv abschreiben. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten lassen sich anfangs schneller steuerlich geltend machen – mit bis zu 30 % pro Jahr.

Besonders interessant ist die neu eingeführte arithmetisch-degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge:
➤ 75 % im ersten Jahr,
➤ danach fallende Sätze über insgesamt fünf Jahre.

Das verschafft Unternehmen nicht nur Liquiditätsvorteile, sondern macht Investitionen in klimafreundliche Mobilität zusätzlich attraktiv.

Elektro-Dienstwagen: Höhere Förderung

Auch bei der privaten Nutzung von Elektro-Dienstwagen gibt es Verbesserungen: Die Obergrenze für die steuerliche Vergünstigung steigt von 70.000 € auf 100.000 €. Damit profitieren künftig auch hochwertigere Modelle von der steuerlichen Begünstigung.

Körperschaften: Steuersatz sinkt ab 2028

Ein langfristiger Baustein des Programms ist die Senkung der Ertragsteuern. Der Körperschaftsteuersatz liegt heute bei 15 % und wird bis 2032 schrittweise auf 10 % reduziert. Hinzu kommen weiterhin der Solidaritätszuschlag sowie die Gewerbesteuer, deren Höhe vom Hebesatz der Gemeinde abhängt.

Beispielrechnung (Hebesatz 400 %):
➤ 2025: Körperschaftsteuer 15 %, Solidaritätszuschlag 0,825 %, Gewerbesteuer ca. 14 % → Gesamtbelastung: ca. 29,8 %
➤ Ab 2032: Körperschaftsteuer 10 %, Solidaritätszuschlag 0,55 %, Gewerbesteuer ca. 14 % → Gesamtbelastung: ca. 24,6 %

Damit sinkt die Belastung um rund 5 Prozentpunkte – ein wichtiger Schritt, um sich international wettbewerbsfähiger aufzustellen.

Mehr Förderung für Innovation

Ab 2026 wird auch die Forschungszulage verbessert:
➤ Unternehmen können künftig höhere Aufwendungen geltend machen,
➤ zusätzliche Kostenarten einbeziehen,
➤ und von einem höheren Stundensatz für Eigenleistungen profitieren.

Gerade innovative Mittelständler können so ihre Forschungsvorhaben steuerlich besser absichern.

Unser Fazit

Handeln lohnt sich! Wer Investitionen in Maschinen, Fahrzeuge oder Forschung plant, sollte die neuen steuerlichen Rahmenbedingungen jetzt in seine Finanzierung und Steuerplanung einbeziehen. Die befristeten Sonderabschreibungen bis 2027 sowie die verbesserten Förderungen ab 2026 bieten Unternehmen attraktive Chancen, Liquidität zu schonen und gleichzeitig Zukunftsprojekte voranzutreiben.


Disclaimer: Die in diesem Beitrag dargestellten Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Jeder Einzelfall ist anders und erfordert eine spezifische rechtliche und wirtschaftliche Bewertung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben.

© 2025 Kanzlei Reinhardt – Wirtschaftsprüfung | Steuerberatung, Leipzig