Neue EU-Mehrwertsteuerregeln – Was Unternehmen ab 2025 wissen müssen
Die Europäische Union hat im März 2025 ein umfassendes Reformpaket beschlossen, das die Mehrwertsteuer ins digitale Zeitalter bringt. Ziel ist es, Steuerbetrug einzudämmen, Bürokratie zu reduzieren und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
1. Elektronische Rechnungen werden Standard
Künftig sollen Rechnungen bei grenzüberschreitenden Geschäften grundsätzlich elektronisch erstellt und gemeldet werden. Diese E-Rechnungen folgen einem einheitlichen EU-Standard, sodass sie automatisch verarbeitet und direkt an die Finanzverwaltung übermittelt werden können.
2. Digitale Meldepflichten
Unternehmen müssen ihre grenzüberschreitenden Umsätze zeitnah elektronisch melden. Diese Daten fließen in ein neues zentrales EU-System (MIAS), das die Steuerbehörden beim Abgleich von Informationen und bei der Betrugsbekämpfung unterstützt.
3. Plattformen im Fokus
Marktplätze, Portale oder Apps, die z. B. Kurzzeitvermietungen oder Fahrdienste vermitteln, gelten künftig in bestimmten Fällen als „fiktive Dienstleister“. Das bedeutet: Sie müssen selbst die Mehrwertsteuer abführen, wenn die eigentlichen Anbieter nicht steuerpflichtig sind.
4. Weniger Bürokratie für Unternehmen
Die neuen Regeln sollen Mehrfachregistrierungen in verschiedenen EU-Staaten vermeiden. Über den „One-Stop-Shop“ können Unternehmen ihre Steuerpflichten künftig zentral erfüllen.
Unser Fazit
Die Änderungen bringen mehr Transparenz, aber auch neue Pflichten. Unternehmen sollten ihre Rechnungs- und Meldesysteme frühzeitig anpassen, um rechtzeitig vorbereitet zu sein.