In eigener Sache: Erfolgreiche Qualitätskontrolle nach § 57a WPO

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Erfolgreiche Qualitätskontrolle nach § 57a WPO

Zum 31. Oktober 2025 wurde bei uns die gesetzlich vorgeschriebene externe Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 5 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) erfolgreich abgeschlossen.

Das Urteil: ein uneingeschränktes Prüfungsurteil.

Das Urteil bestätigt, dass unser internes Qualitätssicherungssystem den gesetzlichen und berufsständischen Anforderungen vollständig entspricht und eine ordnungsgemäße Durchführung von Abschlussprüfungen gemäß § 316 HGB mit hinreichender Sicherheit gewährleistet.

Gesetzliche Voraussetzung für Abschlussprüfungen

Nur wer über ein erfolgreich geprüftes und von der Wirtschaftsprüferkammer bestätigtes Qualitätssicherungssystem verfügt, darf in Deutschland gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen.
Die Berufsqualifikation des Wirtschaftsprüfers/-prüferin zu haben, reicht nicht aus. Die Prüfung der Externen Qualitätskontrolle muss alle 3 bis 6 Jahre durchgeführt werden.

Die Teilnahme an der externen Qualitätskontrolle ist damit nicht freiwillig, sondern eine gesetzliche Zulassungsvoraussetzung für jede Wirtschaftsprüferin, jeden Wirtschaftsprüfer und jede Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die gesetzliche Abschlussprüfungen anbietet.

Ohne eine gültige Teilnahmebescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer darf keine gesetzliche Abschlussprüfung angenommen oder durchgeführt werden.
Die Qualitätskontrolle ist damit ein zentrales Element der berufsständischen Selbstregulierung. Sie sichert Qualität, Unabhängigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wirtschaftsprüfung.

Prüfungsinhalt und Zielsetzung des Qualitätskontrollverfahrens

Zweck der Qualitätskontrolle ist es, sicherzustellen, dass jede Praxis über geeignete und wirksam implementierte Verfahren verfügt, um die gleichbleibend hohe Qualität ihrer Prüfungsleistungen dauerhaft zu gewährleisten.

Im Rahmen der Qualitätskontrolle wird insbesondere beurteilt,

  • ob die organisatorischen und fachlichen Regelungen der Kanzlei den gesetzlichen Vorgaben der WPO und den Berufsgrundsätzen entsprechen,
  • ob Unabhängigkeit, Objektivität und Verschwiegenheit durch wirksame Prozesse abgesichert sind,
  • ob Aufträge ordnungsgemäß geplant, dokumentiert und überprüft werden,
  • und ob die Prüfungen nach den fachlichen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) durchgeführt werden.

Diese Prüfung erfolgt regelmäßig und unter Aufsicht der Wirtschaftsprüferkammer, die die Ergebnisse überwacht und die Teilnahmebescheinigung erteilt.

Umfang und Anforderungen des Qualitätskontrollverfahrens

Die Qualitätskontrolle ist ein anspruchsvolles und zeitintensives Verfahren, das mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
Im Rahmen der Prüfung müssen umfangreiche Unterlagen bereitgestellt werden, darunter:

  • das Qualitätssicherungshandbuch und Nachweise zu allen zentralen Kanzleiprozessen,
  • stichprobenweise ausgewählte Prüfungsakten abgeschlossener Jahresabschlussprüfungen,
  • Nachweise zur Unabhängigkeit, Fortbildung, Nachschau und IT-Sicherheit,
  • sowie Dokumentationen zur Personalstruktur und Auftragsabwicklung.

Darüber hinaus erfolgen Gespräche mit der Kanzleileitung sowie eine Beurteilung, ob das Qualitätssicherungssystem nicht nur formal implementiert ist, sondern auch tatsächlich wirksam angewendet und im Kanzleialltag gelebt wird.

Gerade für mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bedeutet dies einen erheblichen organisatorischen Aufwand. Zugleich stellt die erfolgreich absolvierte Qualitätskontrolle ein wesentliches Qualitätssiegel dar und unterstreicht die Verantwortung der Praxis.

Fazit

Für uns ist die Qualitätskontrolle kein formaler Pflichttermin, sondern Teil unseres Selbstverständnisses.
Wir sehen sie als Chance, unsere Prozesse regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
So sichern wir nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch das Vertrauen unserer Mandanten in die Qualität unserer Arbeit.

Integrität, Verlässlichkeit, Verantwortung und Sorgfalt sind für uns keine Schlagworte, sondern Grundlage unseres täglichen Handelns – in jeder Prüfung, in jeder Beratung und in jedem Mandat.


Disclaimer: Die in diesem Beitrag dargestellten Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Jeder Einzelfall ist anders und erfordert eine spezifische rechtliche und wirtschaftliche Bewertung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben.

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