GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer – Rechte, Pflichten und Stolperfallen

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GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer – Rechte, Pflichten und Stolperfallen

Die Stellung eines Gesellschafter-Geschäftsführers in einer GmbH ist einzigartig: Er ist Organ der Gesellschaft, zugleich aber auch Vertragspartner seiner eigenen GmbH. Daraus ergeben sich besondere steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Fragestellungen. 

1. Steuerliche Behandlung 

Obwohl er im wirtschaftlichen Sinne Unternehmer ist, wird der Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich wie ein Arbeitnehmer behandelt. Das bedeutet: Seine Vergütung unterliegt der Lohnsteuer. Die GmbH kann das Gehalt als Betriebsausgabe absetzen, wenn es angemessen ist und den Anforderungen eines Fremdvergleichs entspricht. Unklare oder nachträgliche Vereinbarungen bergen die Gefahr, als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet zu werden. 

Besondere Vorsicht gilt bei Dienstwagenregelungen, Tantiemen und Pensionszusagen. Diese sind steuerlich nur anerkannt, wenn sie schriftlich fixiert, fremdüblich und im Voraus vereinbart wurden. Fehler in der Gestaltung führen schnell zu steuerlichen Nachteilen. 

2. Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten 

Ein wesentlicher Knackpunkt ist die Frage, ob Sozialversicherungspflicht besteht. Entscheidend sind die tatsächlichen Einflussmöglichkeiten auf die GmbH. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind in der Regel sozialversicherungsfrei. Bei 50/50-Beteiligungen oder fehlender Sperrminorität hingegen besteht regelmäßig Versicherungspflicht. Angesichts der Komplexität empfiehlt sich häufig ein Statusfeststellungsverfahren. 

3. Arbeitsrechtliche Stellung 

Anders als Arbeitnehmer genießen GmbH-Geschäftsführer keinen automatischen Kündigungs- oder Mutterschutz. Auch ein Anspruch auf Elternzeit besteht nicht. Solche Rechte müssen individuell im Anstellungsvertrag vereinbart werden. Gleiches gilt für Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall oder Regelungen zu Pflegezeiten. 

Fazit

Für Gesellschafter-Geschäftsführer ist es unerlässlich, die besonderen Schnittstellen zwischen Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht im Blick zu behalten. Eine klare vertragliche Regelung und regelmäßige rechtliche Überprüfung sind der Schlüssel, um Streitigkeiten mit Finanzverwaltung, Sozialversicherungsträgern oder Gesellschaftern zu vermeiden. 


Disclaimer: Die in diesem Beitrag dargestellten Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Jeder Einzelfall ist anders und erfordert eine spezifische rechtliche und wirtschaftliche Bewertung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben.

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